Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Studio Selbmann
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Studio Selbmann (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“), sofern Letztere Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
1.2 Die AGB gelten für alle angebotenen Leistungen, insbesondere in den Bereichen Grafikdesign, visuelle Kommunikation, Branding, Web- und Printgestaltung sowie konzeptionelle und beratende Tätigkeiten.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Studio Selbmann hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Studio Selbmann in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn bei Vertragsschluss nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote von Studio Selbmann sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher oder elektronischer Annahme (z. B. E-Mail) des Angebots durch den Kunden zustande.
2.2 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde stellt alle zur Projektdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
3.2 Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, ist Studio Selbmann berechtigt, den Mehraufwand in Rechnung zu stellen und ggf. Fristen angemessen zu verlängern.
4. Vergütung, Kostenvoranschläge, Fälligkeit, Verzug
4.1 Die Vergütung erfolgt auf Basis des im Angebot genannten Preises. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Sollte absehbar sein, dass der ursprünglich kalkulierte Aufwand um mehr als 10 % überschritten wird, informiert Studio Selbmann den Kunden unverzüglich. Eine Anpassung des Honorars erfolgt einvernehmlich.
4.3 Mehraufwand, der durch zusätzliche Leistungen oder Änderungswünsche des Kunden entsteht, wird nach Absprache gesondert in Rechnung gestellt. Studio Selbmann ist berechtigt, in diesem Fall angemessene Stundensätze anzusetzen.
4.4 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.5 Bei Zahlungsverzug ist Studio Selbmann berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.
4.6 Werden vereinbarte Zahlungsfristen nicht eingehalten, ist Studio Selbmann berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Zudem kann Studio Selbmann angemessene Abschlagszahlungen bei längeren Projektlaufzeiten verlangen.
5. Nutzungsrechte und Eigentum
5.1 Alle urheberrechtlich geschützten Leistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Studio Selbmann räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.2 Eine Weitergabe oder Bearbeitung ist nur mit vorheriger Zustimmung von Studio Selbmann zulässig.
5.3 Eigentum an Entwürfen, Arbeitsdateien und Quelldateien (z. B. offene Layout-, Satz- oder Bilddateien) verbleibt bei Studio Selbmann. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Quelldateien gelten als geistiges Eigentum und werden nicht übertragen.
5.4 Nutzungsrechte an Vorentwürfen oder verworfenen Varianten werden nicht übertragen.
5.5 Der Kunde ist verpflichtet, Urhebervermerke sichtbar anzubringen, sofern dies branchenüblich ist.
6. Freigabe und Abnahme
6.1 Der Kunde ist zur Abnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen verpflichtet, sobald ihm diese zur Verfügung gestellt wurden und keine wesentlichen Mängel aufweisen.
6.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb von 10 Werktagen keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt oder die Leistung in Gebrauch nimmt.
6.3 Sind Teilleistungen vereinbart, erfolgt die Abnahme etappenweise. Die Freigabe einer Etappe gilt als Zustimmung zur inhaltlichen Grundlage der folgenden Projektphasen.
7. Präsentationen und Schutz von Vorleistungen
7.1 Präsentationen, Konzeptvorstellungen und Vorentwürfe von Studio Selbmann erfolgen stets auf Basis urheberrechtlich geschützter oder geschützterähnlicher Leistungen. Sie dürfen weder im Original noch in abgeänderter Form ohne Zustimmung genutzt, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
7.2 Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, verbleiben sämtliche Rechte an den präsentierten Inhalten bei Studio Selbmann. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche überlassenen Unterlagen auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen.
7.3 Erfolgt eine Nutzung oder Weitergabe ohne Auftragserteilung, gilt dies als unberechtigte Verwertung. Studio Selbmann ist in diesem Fall berechtigt, eine angemessene Vergütung auf Basis des ursprünglichen Angebots oder marktüblicher Honorare zu verlangen.
7.4 Studio Selbmann behält sich das Recht vor, präsentierte Entwürfe und Konzepte bei Nichtvergabe anderweitig zu verwenden oder weiterzuentwickeln.
8. Kontaktberichte und Freigaben
8.1 Studio Selbmann kann über wesentliche Absprachen mit dem Kunden schriftliche Kontaktberichte (z. B. per E-Mail) erstellen. Diese gelten als verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang widerspricht.
8.2 Personen, die vom Kunden als Ansprechpartner benannt werden, gelten als zur Freigabe von Texten, Layouts, Budgets oder sonstigen Entscheidungen berechtigt, sofern keine Einschränkung schriftlich mitgeteilt wurde.
8.3 Freigaben durch den Kunden (z. B. schriftlich, per E-Mail oder durch Nutzung) gelten als verbindliche Zustimmung zur weiteren Umsetzung. Nachträgliche Änderungen können zu Mehraufwand führen, der gesondert berechnet wird.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Studio Selbmann haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.2 Keine Haftung besteht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, insbesondere hinsichtlich marken-, urheber-, wettbewerbs- oder presserechtlicher Aspekte. Die rechtliche Prüfung obliegt dem Kunden. Aussagen der Agentur ersetzen keine Rechtsberatung.
9.3 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme.
9.4 Für durch Datenübertragungsfehler im Rahmen elektronischer Kommunikation verursachte Schäden wird keine Haftung übernommen.
9.5 Erfolgt die Lieferung von Drucksachen oder sonstigen physischen Produkten im Namen oder Auftrag des Kunden durch einen Drittanbieter, so geht das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung mit Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über. Studio Selbmann haftet nicht für Transportschäden oder -verluste, sofern kein eigenes Verschulden vorliegt.
10. Fremdleistungen und Fremdkosten
10.1 Studio Selbmann ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags geeignete Subunternehmer, freie Mitarbeiter oder Drittanbieter (z. B. Fotografen, Programmierer, Druckdienstleister) im eigenen oder im Namen und auf Rechnung des Kunden zu beauftragen.
10.2 Fremdkosten, insbesondere für Material, Lizenzen, Druck, technische Dienstleistungen oder externe Leistungen, sind vom Kunden zu tragen und werden gegen Nachweis gesondert in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
10.3 Sofern die Beauftragung im Namen des Kunden erfolgt, stellt Studio Selbmann lediglich die Organisation und Koordination sicher, haftet jedoch nicht für die Erfüllung oder Qualität der durch Dritte erbrachten Leistungen, soweit kein eigener Vertrag mit Studio Selbmann besteht.
10.4 Auf Wunsch des Kunden werden Drittkosten vorab angezeigt und deren Beauftragung abgestimmt.
11. Produktionsüberwachung, Belegexemplare
11.1 Eine Produktionsüberwachung erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
11.2 Studio Selbmann hat Anspruch auf kostenlose Überlassung von bis zu zehn Belegexemplaren eines nach dem Design gefertigten Produkts. Bei Druckerzeugnissen sind zudem druckfertige Dateien oder Fotos zur Dokumentation zur Verfügung zu stellen.
12. Referenznutzung
12.1 Studio Selbmann darf das Projekt oder Auszüge daraus unter Namensnennung des Kunden als Referenz zu eigenen Werbezwecken in analoger und digitaler Form verwenden, sofern keine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen wurde.
13. Vertraulichkeit, Datenschutz, Treuepflicht
13.1 Studio Selbmann verpflichtet sich zu einer objektiven, auf die Interessen des Kunden ausgerichteten Beratung. Bei der Auswahl von Drittanbietern oder externen Leistungen wird Studio Selbmann stets auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wirtschaftlichkeit und Qualität achten.
13.2 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, vertraulichen Unterlagen, Entwürfe, Daten, Strategien und sonstigen sensiblen Informationen. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
13.3 Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen, die offenkundig oder der jeweils anderen Partei bereits vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
13.4 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
14. Vertragsbeendigung
14.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Bis dahin erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
15. Konkurrenzausschluss
15.1 Studio Selbmann verpflichtet sich, den Kunden auf etwaige erkennbare Interessenkonflikte oder Konkurrenzsituationen mit anderen Auftraggebern im gleichen Markt- oder Produktsegment hinzuweisen.
15.2 Auf Wunsch des Kunden kann für bestimmte Branchen, Produktlinien oder Zeiträume ein vertraglich vereinbarter Konkurrenzausschluss vereinbart werden. Dieser bedarf der Schriftform.
15.3 Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung steht es Studio Selbmann frei, auch für Wettbewerber des Kunden tätig zu werden.
16. Rechtliche Inhalte und Disclaimer
16.1 Studio Selbmann bietet im Rahmen gestalterischer oder technischer Leistungen gelegentlich die Überarbeitung oder Erstellung rechtlich relevanter Texte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Cookie-Hinweise etc.) an. Diese Leistungen erfolgen nach bestem Wissen und auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen. Sie stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung dar.
16.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle rechtlich relevanten Texte vor Veröffentlichung eigenverantwortlich durch eine fachkundige Stelle (z. B. Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter) prüfen zu lassen. Studio Selbmann übernimmt keine Haftung für rechtliche Mängel, Abmahnrisiken oder daraus resultierende Schäden.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
17.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Leipzig, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung in Kraft, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Mai 2025